Benutzungsordnung für das Archiv der Robert Bosch Stiftung

1. Zweck

Das Archiv der Robert Bosch Stiftung dient dem Zweck der wissenschaftlichen Forschung.

2. Benutzung

  1. Das Archiv ist nur auf Antrag zugänglich.
  2. Der Antrag auf Benutzung ist schriftlich zu stellen; dabei ist der Gegenstand der Nachforschung so genau wie möglich anzugeben und der wissenschaftliche Benutzungszweck nachzuweisen. Für die Einsichtnahme in Archivalien muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Die Benutzungserlaubnis kann bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung jederzeit entzogen werden.
  3. Über die Art der Benutzung - Vorlage von Archivalien, Findbüchern, Auskünften und so weiter - entscheidet die Robert Bosch Stiftung GmbH.
  4. Dem Archiv ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass bei der Verwertung von Archivalien Urheberrechte und Persönlichkeitsschutzrechte beachtet werden und persönliche Informationen gegebenenfalls anonymisiert werden.
  5. Die Mitwirkung von Hilfskräften bei der Benutzung bedarf besonderer Genehmigung; die Namen der Hilfskräfte sind im Benutzungsantrag aufzuführen. Der Antragsteller haftet für die Hilfskräfte.

3. Besondere Regelungen für die Benutzung

  1. In der Regel kann Archivgut benutzt werden, das älter als 30 Jahre ist.
  2. Bei Archivgut, das zu natürlichen Personen angelegt wurde, werden die Regelungen des § 11 Abs. 2 des Bundesarchivgesetzes in der Fassung vom 20. Dezember 2022 analog angewandt.
  3. Die vorgelegten Archivalien sind mit aller Sorgfalt zu behandeln. Insbesondere ist es nicht gestattet, die innere oder äußere Ordnung der Archivalien zu verändern.
  4. Vervielfältigungen und Fotografien von Archivalien bedürfen der schriftlichen Genehmigung.
  5. Genehmigungen zur Veröffentlichung von Archivgut bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Robert Bosch Stiftung GmbH sowie eines besonderen Antrags.
  6. Von jeder gedruckten, digitalen oder Internetpublikation, die unter Auswertung von Archivalien zustande kommt, ist dem Archiv ein Exemplar unaufgefordert und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

 

Stuttgart im Juni 2018

Die Geschäftsführung

Benutzungsordnung für das Archiv der Robert Bosch Stiftung GmbH (PDF)